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Der Anwalt unterliegt folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:
in den jeweils geltenden Fassungen. Die Texte der Rechtsvorschriften sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php bzw. unter der Unterseite Berufsrecht der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde gemäß dem deutschen Recht vom Bayerischen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München verliehen. Als Aufsichtsbehörde zuständig ist: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Telefon-Nr.: 089/53 29 44-0 http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de |